Ein- und zweiflüglige Feuerschutztüren können mit den patentierten Rauchschutzdichtungen aus dem „System Schröders“ nachgerüstet und so neuen gesetzlichen Anforderungen angepasst werden.
Sollte für die Tür ein baurechtlicher Verwendungsnachweis / Kennzeichnung mit einem Übereinstimmungskennzeichen gefordert sein, so ist eine „Zustimmung im Einzelfall“ der obersten Bauaufsichtsbehörde erforderlich.
Die Prüfung des Systems durch das Materialprüfungsamt NRW bestätigt, dass nachgerüstete Türen die Anforderungen der DIN 18095 und EN 16034-3 erfüllen.
Als lizensierter Fachbetrieb beraten wir Sie gern über Nachrüst-Möglichkeiten und liefern die auf Ihre Türen zugeschnittenen Rauchschutz-Nachrüstsets.
Weitere Informationen zum Thema Nachrüsten Rauchschutz - Produkte finden Sie auf der Webseite von System Schröders.